Wer leben will, riskiert das Leben
Disziplinierung durch Terror
Die Überwachung, Disziplinierung und Terrorisierung der Zwangsarbeiter gehörte – neben der Verfolgung des deutschen Widerstandes und der Ermordung der europäischen Juden – zu den Hauptaufgaben von Polizei, Gestapo und Justiz.
Die Sicherheitsbehörden wendeten immense institutionelle und personelle Ressourcen auf, um die Zwangsarbeiter zu überwachen. Allein in den neun Monaten von Januar bis September 1943 verhaftete die Gestapo 260.000 Zwangsarbeiter. Bereits jeder Verdacht auf Sabotage oder Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Widerstand, „Bandenbildung“ oder verbotenen Umgang zwischen deutschen Frauen und Zwangsarbeitern wurden streng bestraft: durch Inhaftierung in Gefängnissen, Gestapo-Arbeitslagern und Konzentrationslagern oder per Urteil eines der vielen „Sondergerichte“, die in Schnellverfahren „kurzen Prozess“ machen sollten.
Sie verhängten in vielen Fällen die Todesstrafe – zum Kriegsende zunehmend auch gegen Westeuropäer. Vergehen von Osteuropäern und Polen ahndete die Gestapo im Rahmen der „Sonderbehandlung“ (Hinrichtung ohne Urteil) selbst.
Viele Unternehmen machten sich dabei zum Handlanger dieses Terrorsystems: nicht nur, indem sie „kleinere“ Strafen selbst verhängten. Sie meldeten auch „auffällige“ Zwangsarbeiter bei der Polizei, wodurch diese erst in die Mühlen von Polizei, Gestapo und Justiz gerieten.