Zu Ende, aber nicht vorbei
Der Umgang mit der NS-Zwangsarbeit nach 1945
Mit der Befreiung bei Kriegsende versuchten die meisten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter so schnell wie möglich in ihre Heimatländer zurückzugelangen. Die Anerkennung als Opfer des NS-Terrors wurde den Rückkehrern aber zumeist verwehrt. Im besten Fall stießen sie auf Gleichgültigkeit, oft galten sie pauschal als Verräter. Die Sowjetunion bezichtigte ehemalige „Ostarbeiter“ sogar der Kollaboration mit den Deutschen. Viele von ihnen wurden festgenommen und in Strafarbeitslagern interniert.
Die Alliierten ahndeten Zwangsarbeit als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. In den Nürnberger Prozessen wurden gegen die Hauptkriegsverbrecher harte Urteile gefällt.
In der DDR und der Bundesrepublik wurden lediglich Straftaten an Zwangsarbeitern verfolgt. Diejenigen, die die Zwangsarbeit organisierten und davon profitierten, blieben zumeist unbehelligt. Zudem bagatellisierte man Zwangsarbeit als unvermeidliche Kriegsfolge, wodurch Täter in Westdeutschland meist geringe Strafen erhielten oder straffrei blieben. Die DDR hingegen fällte demonstrativ harte Urteile in teilweise rechtsstaatlich fragwürdigen Prozessen.
Jahrzehntelang weigerten sich Staat und Wirtschaft, die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zu entschädigen. Erst in den 1980er Jahren begann sich die deutsche Öffentlichkeit langsam mit dem Thema zu beschäftigen. Individuelle Entschädigungszahlungen erfolgten ab dem Jahr 2000. Noch lebende ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erhielten im Zuge dessen einen symbolischen Betrag ausgehändigt. Sowjetische Kriegsgefangene und italienische Militärinternierte warten bis heute auf ihre Entschädigungen.